Mittwoch, 1. Februar 2012

Schmuddelkaiser ohne Ehrensold?!

Ich möchte nicht absäumen die Leser meines Blogs auf den beigefügten Artikel zu den Voraussetzungen, unter denen dem Bundeswulff sein Ehrensold – wahrhaftig, so nennt man seine Rente – gewährt wird, hinzuweisen.

Klar wird nun, warum dieser „hust“ nicht zurücktritt.

Interessant sind auch die vielfältigen Definitionen darüber, was mit dem Amt verbunden ist.

War mir in der dargestellten Präzision nicht deutlich.

Der Schmuddelkaiser tritt also nicht zurück, weil dann Ende mit der Kohle ist. Ähnlich also wie dieser 11-Tage-Senator Lehmann-Braun in Berlin um Entlassung eingekommen ist. Die ihm der WitzelWowie ja auch gewährt hat.

Check: über 50.000 Euronen plus. Kein schlechter Schnitt. Bei Rücktritt wäre es nüss gewesen.

Und Lightwulff? Nu, wenn er nich z.B. an Alzheimer erkrankt, dann is nix mit Kohle. Und der Heini ist erst 52, nich?!

Die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Extra (von Arnim) besorgt es uns.

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_04.pdf